Einbürgerung als integrationspolitisches Ziel

Auf Initiative des SPD-dominierten Integrationsrates sollte sich der Hürther Stadtrat gegenüber der Verfassungskommission des Landtags NRW für die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts einsetzen. Der Antrag fand jedoch keine Mehrheit im Stadtrat. Lediglich SPD, Linke und Piraten stimmten für die Einführung des kommunalen Ausländerwahlrechts. Fraktionsvorsitzender Dirk Breuer begründete im Rat die Ablehnung seiner Fraktion:
„Die Integration hier lebender Migranten ist für uns ein wichtiges Ziel. Unserer Meinung nach, ist der beste Weg, dieses Ziel zu verfolgen, die Einbürgerung. Die Einbürgerung bringt alle Rechte und Pflichten eines deutschen Bürgers mit sich, u.a. des aktiven und passiven Wahlrechts. Der Einbürgerungsprozess erfordert den Nachweis ausreichend vorhandener Deutschkenntnisse und Kenntnisse zur Rechts- und Gesellschaftsordnung wie auch der Lebensverhältnisse.

Der Integrationsrat hatte sich eine Forderung zu Eigen gemacht, die lediglich einen mindestens fünfjährigen rechtmäßigen Aufenthalt in Deutschland zur Bedingung für das Wahlrecht gemacht hätte. Wir halten es für wichtig, am Nachweis der Deutschkenntnisse und der Kenntnissen zur Rechts- und Gesellschaftsordnung festzuhalten. Ohne solche Kenntnisse stellt sich die Frage, auf welcher Grundlage letztlich eine Wahlentscheidung erfolgen soll.

Das Menschenrecht auf politische Teilhabe ist auf dem Weg, den unsere Verfassung vorzeichnet, einlösbar. Dieser Weg führt über den Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft.“