CDU hat Aufstellung einer weiteren Laterne prüfen lassen.

Am Gleueler Bach sind zwei Fußgängerbrücken, die den Bereich Schnitzlerweg mit der Kölner Straße verbinden. An der Brücke im Bereich Gielenstraße ist eine Straßenlaterne vorhanden. An der Brücke im Bereich Kölner Straße 27-29 ist keine Beleuchtung. „In der dunklen Jahreszeit ist dieser Weg insbesondere für die Schulkinder zu dunkel“, berichtet CDU-Vorsitzender in Gleuel Volker Müller aus Gesprächen mit Bürgerinnen und Bürgern. „Wir hatten daher bei den Stadtwerken Hürth nachgefragt, welche Möglichkeiten es gibt, die Situation vor Ort zu verbessern.“

Nach Auskunft der Stadtwerke besteht grundsätzlich keine gesetzlich vorgegebene Beleuchtungspflicht für Kommunen. Sie lässt sich auch nicht über die allgemeine Verkehrssicherungspflicht herleiten. Eine Ausleuchtung der Straße muss an besonderen Gefahrenstellen wie gefährlichen Kreuzungen, Einmündungen, Gefällstrecken usw. sichergestellt sein. Diese Gegebenheiten sind an der Brücke nicht erfüllt.

Die Stadtwerke haben auf den vom Rhein- Erft-Kreis geplanten Ausbau der Kölnstraße (K3) hingewiesen. Dann soll der Weg mit zwei statt einer Leuchte besser ausgeleuchtet werden. Dadurch wird auch die Beleuchtung der Brücke etwas verbessert werden. Damit kann jedoch frühestens im kommenden Jahr gerechnet werden. Die Ausbaumaßnahme K3 ist im beschlossenen Kreishaushalt für 2020 vorgesehen. Auf dem gegenüberliegenden Fußweg der Brücke ist keine Beleuchtung vorhanden und vorgesehen. „Ob das ausreicht, werden wir nach Fertigstellung der Maßnahme sehen“, so Müller und verspricht: „Wir werden uns in der dunklen Jahreszeit ein Bild vor Ort machen.“