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Schlachtbetriebe im Rhein-Erft-Kreis sollen entlastet werden

CDU-Kreistagsfraktion setzt sich für eine Gebührensenkung ein

„19 Betriebe führen in unserem Heimatkreis noch Schlachtungen durch“, weiß die Gesundheitspolitische Sprecherin der CDU-Kreistagsfraktion Gudrun Baer zu berichten. Dabei handelt es sich um handwerkliche Metzgereien. Ein Großbetrieb in Form eines Schlachthofes ist im Rhein-Erft-Kreis nicht mehr ansässig. Dies ist dem allgemeinen Strukturwandel in der Fleischproduktion mit einer zunehmenden Konzentration auf Großschlachtbetriebe in den letzten Jahrzehnten geschuldet.


„Kleinen Handwerksbetrieben fällt es immer schwerer sich am Markt zu behaupten und die hohen europa- und nationalrechtlichen Anforderungen unter Berücksichtigung des Preisdrucks zu erfüllen. Die Konzentration auf Großschlachtbetriebe führt jedoch für die Tiere zu immer länger werdenden Transportwegen“, erläutert CDU-Kreistagsmitglied und Landwirt Willi Liesenberg die aktuelle Situation.


Der Rhein-Erft-Kreis führt als zuständige Behörde die amtliche Schlacht-, Tier- und Fleischuntersuchung durch. Dafür werden Gebühren erhoben. Entweder, wie derzeit angewendet, auf Grundlage der tatsächlich entstehenden Kosten oder Pflichtgebühren. Dabei haben die Kleinschlachtbetriebe bisher deutlich höhere Gebühren bezahlt, da sich die anfallenden Kosten auf wesentlich geringere Schlachtzahlen verteilt haben.


„Wir wollen die heimischen Schlachtbetriebe entlasten und ab dem 01.10.2022 nur noch die Pflichtgebühren erheben“, so Baer und erläutert die Entscheidung der CDU-Kreistagsfraktion: „Mit der Gebührensenkung erhalten und stärken wir die regionalen Betriebe, entsprechen dem Tierwohlgedanken und den Interessen des Tierschutzes.“