Neue Satzungsregelung schafft Klarheit und sichert vielfältige OGS-Angebote
„Mit der neuen Regelung schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für die Ferienbetreuung und geben den OGS-Trägern die Möglichkeit, auch künftig attraktive und bedarfsgerechte Angebote aufrechtzuerhalten. Entscheidend ist für uns, dass die Betreuung gesichert bleibt und die Familien transparent wissen, welche Kosten auf sie zukommen können“, erklärt Ulrich Klugius, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion.
Mit der Zustimmung zur Verwaltungsvorlage wird eine verlässliche Grundlage für die Ferienbetreuung von Schulkindern geschaffen. Aber auch die bisherige Hürther Praxis entsprach bereits der zulässigen Schließzeit von jährlich vier Wochen. Außerhalb dieser Zeiten sollen grundsätzlich Betreuungsangebote vorgehalten werden. Bei geringem Bedarf kann die Ferienbetreuung an anderen Schulen gebündelt werden.
„Die OGS ist ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem wachsenden Rechtsanspruch steigen auch die Anforderungen an Umfang, Qualität und Organisation der Ferienbetreuung. Wir wollen, dass die Träger ihre Angebote verlässlich planen und den Kindern auch in den Ferien abwechslungsreiche Betreuung ermöglichen können“, so Ulrich Klugius.
Ferienentgelt auf höchstens 90 Euro begrenzt
Die neue Regelung ermöglicht es den OGS-Trägern, für eine freiwillig in Anspruch genommene Ferienbetreuung ein zusätzliches Entgelt zu erheben. Dabei wird bewusst kein einheitlicher Beitrag für alle Hürther Standorte festgesetzt. Die konkrete Höhe kann sich nach dem jeweiligen Betreuungsumfang und den tatsächlichen Kosten des Angebots richten. Für städtische OGS-Angebote soll sie auf Grundlage einer Kostenkalkulation festgelegt werden.
Gleichzeitig enthält die Satzung eine verbindliche Obergrenze: Mehr als 90 Euro je Kind, Betreuungsplatz und Ferienwoche mit fünf Betreuungstagen dürfen nicht erhoben werden. Damit wird den unterschiedlichen Betreuungsangeboten und Kostenstrukturen der einzelnen Träger Rechnung getragen. Bereits heute bestehen je nach Standort unterschiedliche Regelungen und zusätzliche Beiträge.
„Wir begrüßen, dass die Satzung keine pauschale Gebührenhöhe für sämtliche Standorte vorgibt, sondern die unterschiedlichen Angebote berücksichtigt. Gleichzeitig sorgt die Obergrenze von 90 Euro für eine klare rechtliche Leitplanke“, betont David Rossmanith, Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion.
Die zusätzlichen Einnahmen sollen dazu beitragen, Ferienangebote mit erweiterten Betreuungszeiten, Ausflügen, zusätzlichen Aktivitäten, Transportleistungen oder externen Honorarkräften zu finanzieren und damit deren Qualität und Umfang abzusichern.
Auch die soziale Dimension soll im Blick bleiben. Eine zusätzliche einkommensabhängige Staffelung des Ferienentgelts ist zwar nicht vorgesehen, die Verwaltung soll die Auswirkungen der Neuregelung nach einer Einführungsphase jedoch auswerten und den politischen Gremien darüber berichten.
„Für uns gehört zur Weiterentwicklung der OGS auch, die finanzielle Teilhabe im Blick zu behalten. Die neue Regelung muss sich in der Praxis bewähren. Deshalb ist es richtig, dass die Auswirkungen beobachtet werden und bei Bedarf nachgesteuert werden kann“, erklärt Rossmanith.
Die Kosten für Mittagessen und weitere Verpflegung sind vom Ferienbetreuungsentgelt getrennt und werden weiterhin gesondert durch die jeweiligen Träger erhoben. Die Änderungssatzung enthält darüber hinaus redaktionelle Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und den geltenden Erlass zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.