CDU Hürth stärkt Kultur in Hürth
Mehr Chancen für vielfältige Kulturprojekte
„Mit der Neufassung der Kulturförderrichtlinien schaffen wir eine moderne und gerechte Grundlage für die Förderung unserer vielfältigen Kulturlandschaft in Hürth. Gerade kleinere Initiativen und neue Projekte erhalten so bessere Chancen auf Unterstützung“, erklärt Hans-Josef Lang, Vorsitzender des Kulturausschusses.
Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hürth begrüßt die beschlossene Reform der Kulturförderrichtlinien ausdrücklich. Ziel der Neuregelung ist die effiziente, transparente und gerechte Förderung kultureller Projekte.
In Zukunft fördert die Stadt mit Festbeträgen, um die Qualität und die kulturelle Bedeutung von kulturellen Projekten in den Vordergrund zu stellen. Bisher war es üblich, finanzielle Defizite auszugleichen, was zunehmend auf Kritik stieß.
Durch die Umstellung auf eine Zuschussförderung sollen künftig mehr Projekte erreicht und die vorhandenen Mittel gezielter eingesetzt werden. Eine Auswertung der vergangenen Jahre hatte gezeigt, dass durch das bisherige Verfahren die bereitgestellten Fördermittel bislang nicht vollständig ausgeschöpft und nur wenige Projekte von der Förderung profitierten.
„Wir wollen, dass kulturelle Ideen nicht an finanziellen Hürden scheitern. Die neue Förderstruktur setzt genau hier an: Sie erleichtert den Zugang zu Fördermitteln und sorgt gleichzeitig für eine effizientere Verwendung öffentlicher Gelder“, betont das CDU-Ratsmitglied Marco Jansen.
Darüber hinaus sieht die Neufassung vor, die Projektfördermittel moderat anzupassen. Ein Teil der Mittel wird künftig zur Stärkung der Brauchtumspflege – insbesondere für Karnevalszüge – eingesetzt. Damit wird die wichtige Rolle des Brauchtums für das gesellschaftliche Leben in Hürth zusätzlich gewürdigt.
„Die CDU steht für eine starke, lebendige Kulturszene in Hürth. Mit der jetzt beschlossenen Reform setzen wir einen wichtigen Impuls für mehr Vielfalt, Innovation und Teilhabe im kulturellen Bereich“, so Hans-Josef Lang abschließend.
Die neuen Kulturförderrichtlinien sollen zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.







