Lärmminderung in Hürth bleibt Pflichtaufgabe
CDU unterstützt Maßnahmenkatalog der Verwaltung im neuen Lärmentwicklungsplan
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz sieht eine stufenweise Reduzierung der Lärmbelästigung in den Kommunen vor und fordert deshalb von den Städten die dazu notwendigen Maßnahmen in regelmäßigen Abständen in einem Lärmaktionsplan (LAP) festzuhalten. „Der Fluglärm bleibt leider völlig unberücksichtigt. Trotzdem sind mit Hilfe eines externen Gutachters viele Stellen in Hürth definiert worden, die zu einer deutlichen Verbesserung führen können“, berichten Fraktionschef Bjørn Burzinski und Rüdiger Winkler, Sprecher der CDU im Verkehrsausschuss.
Maßnahme-Empfehlungen im neuen Lärmaktionsplan sind bspw.
- A1 Hürth-Gleuel: Lärmschutzwände weiter optimieren
- A4: Geschwindigkeitsreduzierung aufrechterhalten
- Nördliche Luxemburger Straße: Höchstgeschwindigkeit 50 km/h erhalten
- Bonnstraße Ortsdurchfahrt Fischenich: neues Lärmschutzgutachten fordern
- Gesamtes Stadtgebiet: Sanierung Fahrbahnoberflächen und Installation Tempodisplays prüfen
Als nächster Schritt wird der Entwurf des LAP jetzt zur Stellungnahme für alle Bürgerinnen und Bürger offengelegt. Den Zeitraum der Offenlegung und für Stellungnahmen wird die Stadt kurzfristig veröffentlichen.