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Auch mit der neuen Landesregierung setzt das Land Nordrhein-Westfalen die umfangreiche Förderung der Nahmobilität fort. Umwelt- und Verkehrsminister Oliver Krischer (Grüne) stellte jetzt den zweiten Teil des Nahmobilitätsprogramms 2022 vor. Unter den 23 weiteren geförderten Rad- und Fußwegprojekten befinden sich auch jeweils eins aus Brühl und aus Hürth, wie die CDU-Landtagsabgeordneten Gregor Golland und Thomas Okos mitteilen.

„Der Ausbau von Rad- und Fußwegen sorgt für mehr Sicherheit und mehr Lebensqualität in unseren Kommunen, gleichzeitig kommt es dem Klimaschutz zugute, wenn immer mehr Menschen in Nordrhein-Westfalen mit dem Fahrrad oder E-Bike unterwegs sind“, betonen die beiden Christdemokraten. „Mit dem zweiten Teil des Nahmobilitätsprogramms erhalten alle baureifen Projekte eine Förderung und wir freuen uns sehr, dass die Städte Brühl und Hürth davon profitieren können. Nordrhein-Westfalen und der Bund unterstützen die Kommunen finanziell dabei, den Rad- und Fußgängerverkehr vor Ort zu verbessern.“

In Hürth wird eine Radwegeverbindung entlang der Stadtbahn-Linie 18 geschaffen. Zu den Kosten in Höhe von 1.726.000 Euro gibt das Land 258.900 Euro dazu, der Bund 1.294.500 Euro. Somit beträgt die Gesamtzuwendung 1.553.400 Euro.

Zwischen der Hedwig-Gries-Straße und der Langenackerstraße im Zentrum von Brühl wird ein gemeinsamer Geh- und Radweg gebaut. Die Kosten hierfür betragen 151.300 Euro, gefördert wird das Projekt mit 143.800 Euro (Landesanteil: 7.600 Euro, Bundesanteil: 136.200 Euro).  

„Die Investitionen sind gut angelegt und machen die Fortbewegung in den beiden Kommunen ein Stück sicherer und umweltfreundlicher“, so Okos und Golland. 

Hintergrund:

Das zweite Nahmobilitätspaket 2022 hat ein Volumen von rund 7,5 Millionen Euro aus Bundes- und Landesmitteln. Insgesamt umfasst das diesjährige Nahmobilitätsprogramm damit Fördermittel von 105 Millionen Euro für 276 Projekte.

Die Mittel des Bundes kommen aus dem Sonderprogramm „Stadt und Land“, das wiederum Bestandteil des Klimaschutzprogramms der Bundesregierung ist. Das Land stockt diese Mittel auf. Insgesamt beträgt die Förderung so bis zu 95 Prozent der förderfähigen Kosten.

Werden künftig Gehwege saniert, wird es für die Anlieger von Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen etwas günstiger. CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Breuer freut sich, dass der Rat in seiner letzten Sitzung einstimmig einer Änderung der Satzung über die Erhebung von KAG-Beiträgen zugestimmt hat. „Damit sinkt der Beitragssatz im Fall von Gehwegen an Haupterschließungs- und Hauptverkehrsstraßen. Damit werden betroffene Anlieger endlich entlastet.“
Hintergrund ist, dass die Beitragsanteile für Gehwege nicht über alle Straßenarten hinweg gleich sein dürfen. Dies widerspricht dem Landesrecht. Die bisher undifferenzierte Festsetzung eines Anliegeranteils für Gehwege bei allen Straßentypen ist, jedenfalls für Anliegerstraßen und Haupterschließungsstraßen, unzulässig. Gehwege an Haupterschließungsstraßen dienen auch dem Durchgangsfußgängerverkehr innerhalb von Wohngebieten und werden damit in größerem Umfang von der Allgemeinheit in Anspruch genommen als Gehwege von Anliegerstraßen. Der entsprechende Satz sinkt von 70 auf 65 % der umlagefähigen Kosten. Ebenso wird der Anliegeranteil für Gehwege einer Hauptverkehrsstraße von 70 % auf 60 % herabgesetzt.