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Neue Satzungsregelung schafft Klarheit und sichert vielfältige OGS-Angebote

„Mit der neuen Regelung schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für die Ferienbetreuung und geben den OGS-Trägern die Möglichkeit, auch künftig attraktive und bedarfsgerechte Angebote aufrechtzuerhalten. Entscheidend ist für uns, dass die Betreuung gesichert bleibt und die Familien transparent wissen, welche Kosten auf sie zukommen können“, erklärt Ulrich Klugius, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion.

Mit der Zustimmung zur Verwaltungsvorlage wird eine verlässliche Grundlage für die Ferienbetreuung von Schulkindern geschaffen. Aber auch die bisherige Hürther Praxis entsprach bereits der zulässigen Schließzeit von jährlich vier Wochen. Außerhalb dieser Zeiten sollen grundsätzlich Betreuungsangebote vorgehalten werden. Bei geringem Bedarf kann die Ferienbetreuung an anderen Schulen gebündelt werden.

„Die OGS ist ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem wachsenden Rechtsanspruch steigen auch die Anforderungen an Umfang, Qualität und Organisation der Ferienbetreuung. Wir wollen, dass die Träger ihre Angebote verlässlich planen und den Kindern auch in den Ferien abwechslungsreiche Betreuung ermöglichen können“, so Ulrich Klugius.

Ferienentgelt auf höchstens 90 Euro begrenzt

Die neue Regelung ermöglicht es den OGS-Trägern, für eine freiwillig in Anspruch genommene Ferienbetreuung ein zusätzliches Entgelt zu erheben. Dabei wird bewusst kein einheitlicher Beitrag für alle Hürther Standorte festgesetzt. Die konkrete Höhe kann sich nach dem jeweiligen Betreuungsumfang und den tatsächlichen Kosten des Angebots richten. Für städtische OGS-Angebote soll sie auf Grundlage einer Kostenkalkulation festgelegt werden.

Gleichzeitig enthält die Satzung eine verbindliche Obergrenze: Mehr als 90 Euro je Kind, Betreuungsplatz und Ferienwoche mit fünf Betreuungstagen dürfen nicht erhoben werden. Damit wird den unterschiedlichen Betreuungsangeboten und Kostenstrukturen der einzelnen Träger Rechnung getragen. Bereits heute bestehen je nach Standort unterschiedliche Regelungen und zusätzliche Beiträge.

„Wir begrüßen, dass die Satzung keine pauschale Gebührenhöhe für sämtliche Standorte vorgibt, sondern die unterschiedlichen Angebote berücksichtigt. Gleichzeitig sorgt die Obergrenze von 90 Euro für eine klare rechtliche Leitplanke“, betont David Rossmanith, Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion.

Die zusätzlichen Einnahmen sollen dazu beitragen, Ferienangebote mit erweiterten Betreuungszeiten, Ausflügen, zusätzlichen Aktivitäten, Transportleistungen oder externen Honorarkräften zu finanzieren und damit deren Qualität und Umfang abzusichern.

Auch die soziale Dimension soll im Blick bleiben. Eine zusätzliche einkommensabhängige Staffelung des Ferienentgelts ist zwar nicht vorgesehen, die Verwaltung soll die Auswirkungen der Neuregelung nach einer Einführungsphase jedoch auswerten und den politischen Gremien darüber berichten.

„Für uns gehört zur Weiterentwicklung der OGS auch, die finanzielle Teilhabe im Blick zu behalten. Die neue Regelung muss sich in der Praxis bewähren. Deshalb ist es richtig, dass die Auswirkungen beobachtet werden und bei Bedarf nachgesteuert werden kann“, erklärt Rossmanith.

Die Kosten für Mittagessen und weitere Verpflegung sind vom Ferienbetreuungsentgelt getrennt und werden weiterhin gesondert durch die jeweiligen Träger erhoben. Die Änderungssatzung enthält darüber hinaus redaktionelle Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und den geltenden Erlass zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.



„Die aktuellen Entwicklungen in der Kinderbetreuung, die das Jugendamt vorgestellt hat, sind eine klare Bestätigung einer vorausschauenden Planung für Familien in unserer Stadt“, freut sich Tim Bong, familienpolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Er ergänzt: „Hürth bietet Familien seit über einem Jahrzehnt eine Betreuung auf Spitzenniveau. Während andere Kommunen mit Engpässen kämpfen, erfüllen wir jeden Rechtsanspruch – in der Kita genau so wie in der OGS.“


Zum Kindergartenjahr 2025/2026 stehen rund 800 Betreuungsplätze für unter Dreijährige zur Verfügung – mehr als 80% in Kitas und knapp 20% in der Kindertagespflege. Für den Rechtsanspruch relevanten Bereich der 1- bis 3-Jährigen liegt die Versorgung bei 69%. Trotz ungünstiger Jahrgangsstrukturen konnten alle Rechtsansprüche erfüllt werden – wie bereits seit Einführung des U3-Rechtsanspruchs 2013 ohne eine einzige Klage.


„Die aktuellen Zahlen zeigen ganz klar: Hürth ist und bleibt eine verlässliche Stadt für Familien. Seit zwölf Jahren können wir jedem Kind unter drei Jahren, das einen Anspruch hat, auch einen Platz anbieten. Das ist ein starkes Signal der Verlässlichkeit“, erklärt der Vorsitzende des Jugendhilfeausschusses, Thomas Klug (CDU).


In der Sitzung wurde zudem beschlossen, den seit 2023 bestehenden Kindertagespflege-Navigator um eine digitale Vertragsfunktion zu erweitern. Tagespflegepersonen bestätigen künftig abgeschlossene Verträge direkt im System – ein wichtiger Schritt für mehr Transparenz und eine verlässliche Prüfung der Rechtsanspruchserfüllung.


Auch im Bereich der Offenen Ganztagsschule zeigt sich ein positives Bild: Bereits 86% aller Grundschulkinder besuchen eine OGS – ohne Wartelisten und ohne unerfüllte Bedarfe. Damit erfüllt die Stadt jetzt schon den Rechtsanspruch, der bundesweit erst ab dem Schuljahr 2029/2030 gelten wird. „Das hohe Engagement der Träger, Schulen und der Stadtverwaltung zahlt sich aus“, so Bong, „Dass wir den Rechtsanspruch bereits heute vollständig erfüllen können, ist Ausdruck einer vorausschauenden Politik und eines starken Hürther Bildungs- und Betreuungsnetzwerks.“


Die Entwicklung ist ein Zeugnis unserer verantwortungsvollen und zukunftsorientierten Politik. Insbesondere bei neuen großen Baugebieten, wie dem am ehemaligen Rangierbahnhof Hermülheim mit geplanter 5-Gruppen-Kita, bleibt entscheidend, die Sozialräume frühzeitig mitzudenken und bedarfsgerecht auszustatten. Nur so bleiben Qualität und Verlässlichkeit dauerhaft gesichert.

Wir machen uns stark für Familien: Beste Bildung und Betreuung.

Wir sind angetreten, um die Bedingungen an den Hürther Schulen an moderne pädagogische Anforderungen in Gegenwart und Zukunft anzupassen. Die Ergebnisse unserer Bemühungen können sich sehen lassen: Wir konnten die Eingangsklassen in den Grundschulen verkleinern und wir haben die Schulgebäude ertüchtigt und erweitert. Auch die Zahl der Kindergärten sowie der OGS-Plätze haben wir deutlich erhöht. Unser Ziel bleibt: Beste Rahmenbedingungen, damit Kinder gute Chancen erhalten.

Das haben wir bereits gemacht:

  • Größe der Eingangsklassen der Grundschulen von 29 auf 25 Schülerinnen und Schüler reduziert.
  • Mehr Mittel für digitale Angebote bereitgestellt
  • Medienentwicklungsplan gemeinsam mit den Schulen auf den Weg gebracht
  • flächendeckendes WLAN-Netz an allen Schulen bis Jahresende
  • Schulen in Efferen, Alt-Hürth und Alstädten-Burbach erweitert; neue Grundschule im Zentrum errichtet
  • Neue Schulhöfe an der Deutschherrenschule und der Carl-Orff-Grundschule
  • Zahl der OGS-Plätze von 1.440 auf rund 2.000 Plätze erhöht
  • Mehr Geld für mehr Qualität in der OGS
  • Kita-Kapazitäten deutlich ausgebaut mit neuer Kita am Bussardweg, in Kalscheuren, dem Waldkindergarten in Efferen und einer weiteren Gruppe in Stotzheim
  • Beitragsfreiheit für Geschwisterkinder in Kitas und OGS
  • zwei beitragsfreie Jahre für alle Kinder in Hürther Kitas
  • Verbesserungen in der Kindertagespflege

Das werden wir machen:

  • Martinusschule, Brüder-Grimm-Schule und Bodelschwinghschule erweitern
  • Schulmensa für die Friedrich-Ebert-Realschule
  • Gebäudeteile A und C am Ernst-Mach-Gymnasium neu bauen
  • Schulhöfe der Wendelinusschule und der Brüder-Grimm-Schule erneuern
  • Zusätzliche Kitas bspw. in Efferen und am Bahnhof Hermülheim
  • Das Programm zur Erneuerung der Spielplätze fortführen
  • Breitbandanbindung aller weiterführenden Schulen bis 2022

Mehr Mittel für die OGS

„Die Offenen Ganztagsschulen leisten einen erheblichen Arbeitsbeitrag zur Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsstruktur in der Hürther Bildungslandschaft“, weiß Georg Fabian, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Wir sind vor fünf Jahren angetreten, die Qualität der Offenen Ganztagsschulen zu verbessern. Dieses Versprechen wollen wir nun einlösen“, ergänzt Fabian.

Dieser Schritt wurde sorgsam vorbereitet. Ein Manko in dem Prozess war, dass es bisher keine festen Kriterien gibt, die die Qualität messbar machen. Die Verwaltung hat dem Bildungsausschuss in der Sitzung am 11.12.2019 ein Leitbild vorgelegt, das sie zusammen mit den Schulen und Freien Trägern entwickelt hatte. „Das Leitbild muss jetzt konkretisiert werden. Deshalb haben wir die Verwaltung damit beauftragt, mit den freien Trägern Kriterien zu entwickeln, damit die Beträge, die pro Kind von der Stadt gezahlt werden, ab dem kommenden Schuljahr fließen können“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Bjørn Burzinski den Vorstoß im Bildungsausschuss. Hierzu sollen künftig zunächst 330.000 Euro jährlich zur Verfügung gestellt werden.

„Qualifiziertes Personal sorgt für bessere Qualität“, so Fabian. Um die Qualität bereits kurzfristig zu verbessern, sollen noch in diesem Schuljahr für Einzelprojekte 150.000 Euro bereitgestellt werden, um Angebote durchführen zu können, die heute noch nicht durch die freien Träger durchgeführt werden.