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Veränderungssperre für das Nibelungenviertel wird verlängert

Seit mehreren Jahren schon läuft das Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans (BPL) für das Nibelungenviertel in Hermülheim. Damit keine ungewünschten Veränderungen im Plangebiet entstehen, die den Planungszielen zuwiderlaufen, wurde vom Rat am 18.09.2012 erstmalig eine Veränderungssperre erlassen, die im April 2014 auf Antrag der CDU um ein Jahr verlängert worden war, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. „Unser Ziel ist es, den baulichen Charakter des Nibelungenviertels zu erhalten und Fehlentwicklungen wie an anderer Stelle zu vermeiden“, betont CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Breuer. „Es ist gut, dass wir mit dem Bebauungsplanverfahren, nun endlich auf die Zielgerade einbiegen.“
Inzwischen hat nach dem Abschluss der erforderlichen Vermessungsarbeiten und der Erarbeitung des BPL-Entwurfs die öffentliche Auslegung stattgefunden. Die Verwaltung berichtete im Rat, dass sich durch die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen Überarbeitungsbedarf ergibt. Da sich hierdurch der Beschluss über den neuen Bebauungsplan verzögert, ist die erneute Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich. Der Rat hat dem einstimmig zugestimmt. „Ich finde es gut, dass die Verwaltung die zwischenzeitlich eingegangenen Eingaben berücksichtigt. Jetzt geht es darum, dass Verfahren sauber zum Abschluss zu bringen, damit wir am Ende sagen können: Was lang währt, wird endlich gut“, so Breuer.
Die Veränderungssperre gilt für den Wirkungsbereich des Bebauungsplans 007a „Nibelungenviertel“ zwischen Luxemburger Straße, Rosellstraße, Krankenhausstraße, Dankwartstraße und Gernotstraße. Ausnahmen von der Veränderungssperre können auf Antrag zugelassen werden. Hierüber entscheidet die Verwaltung unter Einbeziehung des Planungsausschusses.