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Von Anfang November bis Anfang Dezember standen die Planunterlagen zur Bebauung der Fuchsstraße allen interessierten Bürgerinnen und Bürgern zur Einsicht zur Verfügung.

„Die Möglichkeit der Eingabe von Stellungnahmen zur Bebauung wurde erfreulicherweise rege genutzt“, so Thomas Klug, Ratsmitglied für Kendenich. Daran hat man gesehen, dass die Bebauung der Fuchsstraße die Kendenicher auch emotional bewegt und den Leuten hier im Ort nicht egal ist, was dort passiert“. 

„Die Abwägungsergebnisse dieser Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern sowie Behörden wurden dem zuständigen Ausschuss für Planung, Umwelt und Verkehr vorgelegt.

Hieraus resultiert nun ein Bebauungsplan, welchen das Fachamt ausarbeitet und dann wiederum dem Ausschuss zur Abstimmung über die Veröffentlichung vorlegen wird.

„Über den Termin der vierwöchigen Offenlage des neuen Bebauungsplanes werde ich rechtzeitig informieren, damit sich jede und jeder ein Bild machen kann“, sagt Klug zu.

Frühzeitige Bürgerbeteiligung zum Bebauungsplan für den Bereich Luxemburger
Straße/AOK-Straße/Von-Boetticher-Straße beschlossen

Durch den Bau der Ortsumgehung Hermülheim ergeben sich neue Entwicklungsmöglichkeiten auch für den Planbereich Luxemburger Straße/AOK-Straße/Von Boetticher Straße. Durch die Aufstellung eines neuen Bebauungsplans schaffen wir die Grundlage, für eine an der
ursprünglichen Fassadengestaltung orientierte abwechslungsreiche Bebauung, die auch mehr Begegnungsflächen durch vergrößerten öffentlichen Raum ermöglicht.

„Wir wollen mit dem Bebauungsplan außerdem die planerischen Voraussetzungen für Einzelhandelsbetriebe und Gastronomie verbessern“, weiß Ratsmitglied Maria Graf-Leimbach. „An der Luxemburger Straße soll ein Mischgebiet und an der Von-Boetticher Straße ein Allgemeines Wohngebiet entwickelte werden. Auch der vorhandene Kinderspielplatz soll im Bebauungsplan erhalten bleiben“, so Ratsmitglied Hans-Josef Lang.

„Eine städtebauliche Studie, in die auch die Wünsche und Anregungen der Bürgerinnen und Bürger im Rahmen des integrierten städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) eingeflossen sind, bietet die Vorlage für drei Varianten eines Vorentwurfs des Bebauungsplans 014b, der der Öffentlichkeit nun frühzeitig vorgestellt wird. Der genaue Termin der Beteiligung der Öffentlichkeit wird demnächst im Internet und in der Presse veröffentlicht“, informiert der planungspolitische Sprecher der CDU, Rüdiger Winkler, nach der Sitzung des Ausschusses für Planung, Umwelt und Verkehr.

Seit mehreren Jahren schon läuft das Verfahren zur Aufstellung eines neuen Bebauungsplans (BPL) für das Nibelungenviertel in Hermülheim. Damit keine ungewünschten Veränderungen im Plangebiet entstehen, die den Planungszielen zuwiderlaufen, wurde vom Rat am 18.09.2012 erstmalig eine Veränderungssperre erlassen, die im April 2014 auf Antrag der CDU um ein Jahr verlängert worden war, da das Verfahren noch nicht abgeschlossen war. „Unser Ziel ist es, den baulichen Charakter des Nibelungenviertels zu erhalten und Fehlentwicklungen wie an anderer Stelle zu vermeiden“, betont CDU-Fraktionsvorsitzender Dirk Breuer. „Es ist gut, dass wir mit dem Bebauungsplanverfahren, nun endlich auf die Zielgerade einbiegen.“
Inzwischen hat nach dem Abschluss der erforderlichen Vermessungsarbeiten und der Erarbeitung des BPL-Entwurfs die öffentliche Auslegung stattgefunden. Die Verwaltung berichtete im Rat, dass sich durch die eingegangenen Stellungnahmen und Anregungen Überarbeitungsbedarf ergibt. Da sich hierdurch der Beschluss über den neuen Bebauungsplan verzögert, ist die erneute Verlängerung der Veränderungssperre erforderlich. Der Rat hat dem einstimmig zugestimmt. „Ich finde es gut, dass die Verwaltung die zwischenzeitlich eingegangenen Eingaben berücksichtigt. Jetzt geht es darum, dass Verfahren sauber zum Abschluss zu bringen, damit wir am Ende sagen können: Was lang währt, wird endlich gut“, so Breuer.
Die Veränderungssperre gilt für den Wirkungsbereich des Bebauungsplans 007a „Nibelungenviertel“ zwischen Luxemburger Straße, Rosellstraße, Krankenhausstraße, Dankwartstraße und Gernotstraße. Ausnahmen von der Veränderungssperre können auf Antrag zugelassen werden. Hierüber entscheidet die Verwaltung unter Einbeziehung des Planungsausschusses.