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Verkehrsberuhigung auf der Bonnstraße bleibt Thema

Landesverkehrsminister und der Lärmaktionsplan der Stadt sehen Lärmbelästigung als Schwerpunkt

Der Verkehrsminister stellt in seinem Antwortschreiben auf ein Schreiben der Fischenicher Ratsmitglieder Dirk Schüller und Rüdiger Winkler zunächst klar, dass mit einer kurzfristigen Sanierung der Ortsdurchfahrt nicht zu rechnen sei, dies aber weiterhin mit der Stadt erörtert würde. Er führt weiter aus, dass die Absenkung der in der StVO festgelegten innerörtlichen Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h insbesondere auf klassifizierten Hauptverkehrsstraßen nach den Vorschriften des bundeseinheitlichen Straßenverkehrsrechts nur schwer durchsetzbar seien. Auf der Bonnstraße sei das Unfallgeschehen dazu vergleichsweise unauffällig und es liege keine Unfallhäufungsstelle vor. Zudem haben, so der Minister, Geschwindigkeitsmessungen ergeben, dass das höchstzulässige Geschwindigkeitsniveau im Wesentlichen eingehalten werde. Hieraus folgert der Verkehrsminister, dass auf der Bonnstraße in Hürth-Fischenich keine besondere Gefahrenlage bestehe, mit der die Absenkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h aus Verkehrssicherheitsgründen rechtssicher angeordnet werden könnte.

Die weitere Erklärung des Ministers, dass eine besondere Gefahrenlage allerdings auch in einer erheblichen Verkehrslärmbelastung bestehen könnte, greift die Stadt Hürth jetzt in dem Entwurf des Lärmaktionsplanes (LAP) auf, dessen öffentliche Auslegung der Planungsausschuss im Februar 2024 beschlossen hat. Über den Zeitraum der Auslegung werden die Fischenicher Ratsvertreter rechtzeitig informieren.

Im Entwurf des Lärmaktionsplanes wird folgendes festgehalten:
„Aufgrund der Verkehrsbelastung im Abschnitt südlich des Marktweges zeigen aktuelle Zahlen eine Belastung von rd. 10.000 Kfz/Tag. Unter Berücksichtigung der dichten Bebauung ist dort mit einer höheren Lärmbetroffenheit zu rechnen. Daher wurde der Abschnitt ergänzend in den LAP aufgenommen. Es wird empfohlen, die Betroffenheiten dort zusätzlich zu überprüfen (eine lärmtechnische Untersuchung durch den Landesbetrieb Straßen NRW ist bereits geplant) und eine Geschwindigkeitsreduzierung auf 30 km/h mit Begründung der Gefährdung der Gesundheit der Anwohnenden anzustreben.“
Der Entwurf des LAP weist außerdem darauf hin, dass sich eine sichere Führung des Radverkehrs auf der Fahrbahn anbietet, was sehr wahrscheinlich ebenfalls 30 km/h voraussetzen würde.

„Nach vielen Ankündigungen durch das Verkehrsministerium und den Landesbetrieb Straßen NRW scheint jetzt endlich Bewegung in die Fischenich sehr belastende Angelegenheit „Bonnstraße“ zu kommen. Wir werden uns im Stadtrat und den Ausschüssen auch weiter sehr intensiv um den Fortgang der angekündigten Maßnahmen kümmern. Wir setzen unsere Hoffnung auch noch auf eine Gesetzesinitiative der Bundesregierung zur Änderung der Straßenverkehrsordnung, mit welcher den Kommunen mehr Handlungsfreiheit bei der Anordnung stadtverträglicher Geschwindigkeitsbeschränkungen eingeräumt werden soll. Dann könnten wir im Hürther Rat eigenständig über die Geschwindigkeitsregelung entscheiden, stellen Schüller und Winkler einhellig fest.