Wer ist bei der Wahl des Integrationsrates wahlberechtigt?
Wahlberechtigt ist, wer am 14.09.2025
- eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erhalten hat oder
- die deutsche Staatsangehörigkeit dadurch erworben haben, dass ein Elternteil seit acht Jahren rechtmäßig seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat und ein unbefristetes Aufenthaltsrecht besitzt und
- das 16. Lebensjahr vollendet hat und
- sich seit mindestens einem Jahr in Deutschland regelmäßig aufhält und
- seit mindestens 16 Tagen vor der Wahl in Hürth eine Wohnung innehat oder sich gewöhnlich in Hürth aufhält.
Nicht wahlberechtigt sind Ausländer, die Asylbewerber sind und auf die § 1 Abs. 2, Nummern 2 und 3 des Aufenthaltsgesetzes keine Anwendung findet.
Wann findet die Integrationsratswahl statt?
Die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates findet am Tag der Kommunalwahl, also am 14.09.2025 in der Zeit von 08.00 bis 18.00 Uhr statt. Die Stimmabgabe erfolgt in denselben Wahllokalen wie die Kommunalwahl. Hier sind separate Urnen für die Integrationsratswahl aufgestellt. Wenn Sie zu diesem Zeitpunkt verhindert sind, können Sie vorab Briefwahl beantragen oder Ihre Stimme ab dem 11.08.25 im Wahlbüro im Rathaus abgeben.
Wann erhalte ich die Wahlbenachrichtigung?
Die Wahlbenachrichtigungen werden zentral am 15.08.2025 bei der Deutschen Post eingeliefert. Danach erfolgt die Zustellung an Sie über die normale Hauspostverteilung. Durch das erhöhte Postaufkommen in dieser Zeit kann es etwas länger als gewöhnlich dauern, bis Sie den Brief erhalten.
Was passiert, wenn ich keine Wahlbenachrichtigung erhalten habe?
Wenn Sie bis zum 29.08.2025 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben, sollten Sie Kontakt mit dem Wahlamt aufnehmen, um abzuklären, ob Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind. Die Wahlbenachrichtigung ist für die Stimmabgabe im Wahllokal am Wahlsonntag jedoch nicht zwingend erforderlich. Solange Sie im Wählerverzeichnis eingetragen sind, reicht hierzu die Vorlage eines gültigen Personalausweises, Aufenthaltserlaubnis oder Reisepasses aus.
Kann ich aus dem Ausland an der Wahl teilnehmen?
Wenn Sie sich temporär im Ausland aufhalten, beispielsweise wegen eines Urlaubs, ist es möglich per Briefwahl an der Integrationsratswahl teilzunehmen. Bitte lesen Sie sich hierzu die Informationen zur Briefwahl durch und melden Ihren Bedarf frühzeitig dem Wahlamt.
Wer wird gewählt?
Der Integrationsrat besteht aus zwei Gruppen von Mitgliedern:
- Gewählte Vertreterinnen und Vertreter der Menschen mit Zuwanderungsgeschichte: Diese Personen werden bei den Kommunalwahlen direkt gewählt. Wahlberechtigt sind dabei nur Menschen mit ausländischer Staatsangehörigkeit sowie bestimmte Eingebürgerte und Spätaussiedler.
- Vom Stadtrat entsandte Ratsmitglieder: Der Stadtrat schickt zusätzlich einige seiner Mitglieder in den Integrationsrat.
Wie viele Stimmen habe ich?
Sie können eine Stimme abgeben, also ein Kreuz auf dem Stimmzettel setzen.
Wann erfolgt die Auszählung der Stimmen?
Die Auszählung der Stimmen erfolgt am 15.09.2025. Der genaue Ort und Zeit der Auszählung werden im Amtsblatt der Stadt Hürth veröffentlicht.
Quelle: Integrationsratswahl: Allgemeines und FAQs | Stadt Hürth