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Beteiligungsquote von 79 Prozent an den weiterführenden Schulen – erster Jahrgang startet mit eigenem iPad ins Schuljahr

Die sozial gestaffelte Elternfinanzierung für digitale Endgeräte an den weiterführenden Schulen ist in Hürth auf eine bemerkenswert große Resonanz gestoßen. In der Sitzung des Ausschusses für Bildung, Soziales und Inklusion am 23. September 2026 stellte die Verwaltung die Zahlen zum Start des Schuljahres 2026/2027 vor: Stadtweit beteiligen sich 79 Prozent der Familien anspruchsberechtigter Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufe 9 an dem Modell. Insgesamt 508 von 642 Jugendlichen gehen damit erstmals mit einem eigenen, von der Stadt bezuschussten iPad in den Unterricht.

„Eine Beteiligung von 79 Prozent ist ein eindeutiges Votum der Eltern. Das ist eine beeindruckend hohe Akzeptanz für ein freiwilliges Modell“, freut sich Ulrich Klugius, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. „Wir hatten von Anfang an gesagt: Digitale Bildung darf keine soziale Frage sein. Genau das hat sich jetzt bestätigt – die gestaffelten Zuschüsse von 50 bis 100 Prozent haben dafür gesorgt, dass die finanzielle Situation der Familien nicht darüber entscheidet, wer ein eigenes Gerät bekommt.“

Bemerkenswert ist aus Sicht der CDU-Fraktion, dass die Beteiligung über alle Schulformen hinweg hoch ausgefallen ist und sich die Schulkonferenzen aller Schulen für eine Beteiligung ausgesprochen haben. Am Albert-Schweitzer-Gymnasium liegt die Quote bei 90 Prozent, am Ernst-Mach-Gymnasium bei 95 Prozent, an der Gesamtschule bei 78 Prozent, an der Realschule bei 62 Prozent und an der Hauptschule bei 56 Prozent. Zusammen mit den städtischen Leihgeräten, die für Familien zur Verfügung stehen, die sich nicht beteiligen können oder wollen, konnten so alle neunten Klassen Hürths mit einem eigenen digitalen Endgerät ausgestattet werden.

„Das Ergebnis zeigt, dass unser Modell in jeder Schulform angenommen wird – und nicht nur dort, wo man es ohnehin erwartet hätte“, betont Klugius. „Wer behauptet hat, ein elternfinanziertes Modell schaffe neue Ungleichheiten, ist durch die Zahlen widerlegt worden.“

Der CDU-Fraktionsvorsitzende Bjørn Burzinski verweist auf den entscheidenden Effekt des Modells: „Ohne die Elternbeteiligung hätten wir in diesem Jahrgang nicht annähernd so viele Schülerinnen und Schüler mit einem Endgerät ausstatten können. Der städtische Haushalt gibt eine Vollausstattung aus eigener Kraft schlicht nicht her. Erst das Interesse der Eltern an einem bezuschussten Gerät und die Bereitschaft der Stadt, diesen Weg mitzugehen, haben aus dem Budget für eine 1:2-Ausstattung eine faktische 1:1-Ausstattung gemacht. Das sind 321 zusätzliche Geräte für einen modernen, digital unterstützten Unterricht.“

Burzinski erinnert zugleich an die politischen Mehrheiten: Das Modell war im Rat und im Hauptausschuss von CDU und Bündnis 90/Die Grünen forciert worden, während SPD und Freie Wähler/FDP dagegen gestimmt hatten. „Wir haben damals viel Kritik gehört. Die Zahlen, die die Verwaltung jetzt vorgelegt hat, sprechen für sich. Ich würde mich freuen, wenn unsere politischen Widersacher das jetzt vorgelegte Ergebnis zum Anlass nähmen, den Erfolg unseres Modells anzuerkennen.“

Tim Bong, Vertreter der CDU im Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion, hebt den praktischen Nutzen hervor: „Ein eigenes Gerät ist mehr als ein Arbeitsmittel für den Unterricht. Die Jugendlichen können damit zu Hause lernen, sich auf Prüfungen vorbereiten und es später in der Ausbildung weiternutzen. Genau deshalb haben wir uns für den Einstieg ab Klasse 9 stark gemacht.“

Bong dankte ausdrücklich der Verwaltung und den Schulen: „Von der Antragsphase über die Elterninformationen bis zur Auslieferung in Klassensätzen nach den Sommerferien hat die Organisation funktioniert. Das war ein erheblicher Aufwand, der von allen Beteiligten mit großem Engagement gestemmt worden ist.“

Die CDU-Fraktion sieht das Modell damit als tragfähige Grundlage für die kommenden Jahrgänge. Die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 5 bis 8 werden weiterhin gemäß Medienentwicklungsplan im Verhältnis eins zu zwei mit städtischen Geräten ausgestattet, die Grundschulen im Verhältnis 1:4. Parallel treibt die Stadt mit den Mitteln des Haushalts 2026 die Erneuerung und Erweiterung des schulischen WLAN voran – eine Voraussetzung dafür, dass die Geräte im Unterricht zuverlässig genutzt werden können.

Neue Satzungsregelung schafft Klarheit und sichert vielfältige OGS-Angebote

„Mit der neuen Regelung schaffen wir einen verlässlichen Rahmen für die Ferienbetreuung und geben den OGS-Trägern die Möglichkeit, auch künftig attraktive und bedarfsgerechte Angebote aufrechtzuerhalten. Entscheidend ist für uns, dass die Betreuung gesichert bleibt und die Familien transparent wissen, welche Kosten auf sie zukommen können“, erklärt Ulrich Klugius, Sprecher der CDU-Fraktion im Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion.

Mit der Zustimmung zur Verwaltungsvorlage wird eine verlässliche Grundlage für die Ferienbetreuung von Schulkindern geschaffen. Aber auch die bisherige Hürther Praxis entsprach bereits der zulässigen Schließzeit von jährlich vier Wochen. Außerhalb dieser Zeiten sollen grundsätzlich Betreuungsangebote vorgehalten werden. Bei geringem Bedarf kann die Ferienbetreuung an anderen Schulen gebündelt werden.

„Die OGS ist ein wichtiger Bestandteil der Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Mit dem wachsenden Rechtsanspruch steigen auch die Anforderungen an Umfang, Qualität und Organisation der Ferienbetreuung. Wir wollen, dass die Träger ihre Angebote verlässlich planen und den Kindern auch in den Ferien abwechslungsreiche Betreuung ermöglichen können“, so Ulrich Klugius.

Ferienentgelt auf höchstens 90 Euro begrenzt

Die neue Regelung ermöglicht es den OGS-Trägern, für eine freiwillig in Anspruch genommene Ferienbetreuung ein zusätzliches Entgelt zu erheben. Dabei wird bewusst kein einheitlicher Beitrag für alle Hürther Standorte festgesetzt. Die konkrete Höhe kann sich nach dem jeweiligen Betreuungsumfang und den tatsächlichen Kosten des Angebots richten. Für städtische OGS-Angebote soll sie auf Grundlage einer Kostenkalkulation festgelegt werden.

Gleichzeitig enthält die Satzung eine verbindliche Obergrenze: Mehr als 90 Euro je Kind, Betreuungsplatz und Ferienwoche mit fünf Betreuungstagen dürfen nicht erhoben werden. Damit wird den unterschiedlichen Betreuungsangeboten und Kostenstrukturen der einzelnen Träger Rechnung getragen. Bereits heute bestehen je nach Standort unterschiedliche Regelungen und zusätzliche Beiträge.

„Wir begrüßen, dass die Satzung keine pauschale Gebührenhöhe für sämtliche Standorte vorgibt, sondern die unterschiedlichen Angebote berücksichtigt. Gleichzeitig sorgt die Obergrenze von 90 Euro für eine klare rechtliche Leitplanke“, betont David Rossmanith, Sachkundiger Bürger im Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion.

Die zusätzlichen Einnahmen sollen dazu beitragen, Ferienangebote mit erweiterten Betreuungszeiten, Ausflügen, zusätzlichen Aktivitäten, Transportleistungen oder externen Honorarkräften zu finanzieren und damit deren Qualität und Umfang abzusichern.

Auch die soziale Dimension soll im Blick bleiben. Eine zusätzliche einkommensabhängige Staffelung des Ferienentgelts ist zwar nicht vorgesehen, die Verwaltung soll die Auswirkungen der Neuregelung nach einer Einführungsphase jedoch auswerten und den politischen Gremien darüber berichten.

„Für uns gehört zur Weiterentwicklung der OGS auch, die finanzielle Teilhabe im Blick zu behalten. Die neue Regelung muss sich in der Praxis bewähren. Deshalb ist es richtig, dass die Auswirkungen beobachtet werden und bei Bedarf nachgesteuert werden kann“, erklärt Rossmanith.

Die Kosten für Mittagessen und weitere Verpflegung sind vom Ferienbetreuungsentgelt getrennt und werden weiterhin gesondert durch die jeweiligen Träger erhoben. Die Änderungssatzung enthält darüber hinaus redaktionelle Anpassungen an die aktuelle Rechtslage und den geltenden Erlass zur Offenen Ganztagsschule im Primarbereich.



Schulrektorin Petra Dickes und OGS-Leiterin Saskia Rensing begrüßen Ortsvorsteher Gerd Fabian und die CDU-Mitglieder des Ausschusses für Bildung, Schule und Inklusion der Stadt Hürth Uli Klugius, Tim Bong und Dr. Peter Theissen sowie Regina Kaiser in der Wendelinusschule. Bei einem Rundgang verschafften sich die Teilnehmer einen Überblick über die Schulräume und die OGS-Unterbringung nach den Hochwasserschäden von 2021.

Seit dem Hochwasser sind die Räume im Untergeschoss nicht mehr für den Schulbetrieb nutzbar. Der dauerhafte Auftenthalt ist dort nicht mehr zugelassen. Die vorgesehene Sanierung dieser Räume als Lagerräume ist noch nicht abgeschlossen. Vorher wurde dort das Mittagessen vorbereitet und eingenommen.

Vorübergehend ist die OGS in abgängigen Containern untergebracht, die zum Teil schon gebraucht von der AWO übernommen wurden. Im Inneren herrschen für die OGS-Betreuung während und außerhalb der Essenszeiten schwierige und beengte Verhältnisse.
Am Schulgebäude sind momentan Arbeiten für Dachsanierung und Solaranlage im Gange, während die Dachsanierung der Schulturnhalle abgeschlossen ist. Der Schulhof wird ebenfalls bald saniert.

Aufgabe der Arbeitskreismitglieder ist es, die weitere Entwicklung des Schulstandorts Berrenrath positiv zu begleiten. Dazu gehören die weiteren tragfähigen Konzept-Planungen für die künftige Unterbringung der OGS.

Vier Projekte für Stotzheim und drei für Sielsdorf umfasst das neue Gewässerkonzept, das die Stadtwerke Hürth in den kommenden Jahren angehen wollen. Sie sind Teil eines Pakets von insgesamt 15 Maßnahmen entlang des Gleueler und des Stotzheimer Bachs.

In Sielsdorf soll am Gänsehof bis Anfang 2028 der Zulauf zum Teich erneuert und um Retentionsflächen ergänzt werden. So kann bei Starkregen gezielt Wasser zurückgehalten werden, bevor es den Ort erreicht. Ab Niklausstraße wird das Bachbett aufgeweitet. Und im Bereich der Alten Kläranlage soll bis Ende 2027 ein neuer Spazierweg bis kurz vors Biotop führen – mit Brücke, Bank und Schutzzonen für Flora und Fauna.

Über 300 verschiedene Tier- und Pilzarten konnte Ivo Bathke (auf dem Foto rechts), erster Ansprechpartner für das Sielsdorfer Biotop beim Hürther BUND, rund um das Areal schon verzeichnen: Jüngst hat Bathke eine – so wörtlich – „kleine Sensation“ entdeckt: Der jüngste Neuzugang im Areal ist ein nur noch selten beobachtbares Baumfalken-Paar.

In Stotzheim greifen vier Maßnahmen ineinander: Ausgehend vom Von-Geyr-Ring in Alstädten-Burbach wird das Bachbett naturnah umgestaltet. In Höhe des Villenhofs erhält der Bach bis Ende 2027 mehr Raum, was die Speicherkapazität deutlich erhöht. An der Decksteiner Straße wird das bestehende Hochwasserrückhaltebecken vergrößert und in eine Versickerungsanlage umgeplant. Und zwischen Frechener Straße und westlichem Ortsrand soll ein durchgängiger Rad- und Fußweg entstehen, ergänzt um Wasserrückhaltemaßnahmen nahe der Frechener Straße.

„Für Spaziergänger und Hundehalter im Dorf freut es mich, dass es durch die neuen Pläne gelungen ist, auf die geplante Umzäunung des Beckens an der Decksteiner Straße zu verzichten“, erklärt Ulrich Klugius (auf dem Foto links). Als Ratsmitglied im Verwaltungsrat begleitet er die Planungen der Stadtwerke seit Jahr und Tag intensiv.

Das Prinzip hinter allen Plänen: Alle Maßnahmen wirken zwar für sich, verfolgen aber gemeinsam vier Ziele: Hochwasserschutz, Stadtklima, Naturschutz und Naherholung. „Der CDU-Ortsverband wird auf eine zügige Umsetzung achten“, kündigt Klugius an.

Das gesamte Gewässerkonzept haben die Stadtwerke im Internet veröffentlicht: https://www.stadtwerke-huerth.de/de/Wasser-fuer-uech/Gewaesserkonzept-Webversion.pdf

„Mit dem neuen Gewässerkonzept für den Gleueler und den Stotzheimer Bach gehen wir in Hürth einen wichtigen Schritt in Richtung Klimaschutz, Hochwassersicherheit und die Aufenthaltsqualität in Hürth“, erklärt der CDU-Fraktionsvorsitzende Bjørn Burzinski. „Wir schaffen damit die Grundlage, um Wasser sichtbar und erfahrbar zu machen und gleichzeitig auf Starkregenereignisse flexibel reagieren zu können.“

Das Konzept, das in enger Abstimmung zwischen Stadt und SWH entwickelt wurde, verfolgt das Ziel, Wasser bei Starkregen zu speichern und schadlos aus den Siedlungen zu leiten. Gleichzeitig soll es ein gesundes Stadtklima fördern, Lebensräume für Pflanzen und Tiere sichern und die Aufenthaltsqualität für Bürgerinnen und Bürger steigern.

„Ich freue mich besonders, dass das Konzept nicht nur langfristig wirksam ist, sondern auch in kleinen, gut sichtbaren Projekten umgesetzt werden kann, die sich gegenseitig ergänzen. Die teilweise Renaturierung der Wasserläufe gibt die Bäche der Natur zurück und entschärft damit Gefahren, die erst bei starken Regenfällen sichtbar werden“, sagt Ulrich Klugius, CDU-Ratsmitglied aus Stotzheim. „So wird die Bewahrung und Aufwertung unserer Bäche für die Menschen vor Ort greifbar.“

Die CDU-Fraktion stimmt dem Beschlussvorschlag im Verwaltungsrat zu und unterstützt damit die zukunftsgerichtete, flexible Planung für die Gleueler und Stotzheimer Bäche. Das Konzept wurde offiziell zum internationalen Tag des Wassers am 22. März 2026 veröffentlicht.

„Eine lebendige Demokratie lebt vom Zusammenhalt und vom respektvollen Miteinander unterschiedlicher Menschen und Lebensentwürfe. Der Aktionstag ist eine gute Gelegenheit, dieses gemeinsame Fundament sichtbar zu machen und Engagement vor Ort zu fördern“, Rolf Elsen von der CDU-Hürth, anlässlich des bundesweiten Aktionstags „Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai 2026.

Der Aktionstag wird erstmals von der Initiative kulturelle Integration gemeinsam mit zahlreichen Partnern aus Zivilgesellschaft, Religionsgemeinschaften, Medien, Sozialpartnern sowie Vertretern von Bund, Ländern und kommunalen Spitzenverbänden ausgerufen. Im Rahmen des UNESCO-Welttags der kulturellen Vielfalt sollen bundesweit Veranstaltungen und Aktionen stattfinden, die den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und ein Zeichen für eine offene und vielfältige Gesellschaft setzen.

Der Sprecher der CDU-Fraktion im Inklusionsausschuss, Ulrich Klugius, betont die Bedeutung der Initiative: „Inklusion und gesellschaftliche Teilhabe sind zentrale Voraussetzungen für echten Zusammenhalt. Aktionen, die Begegnung ermöglichen und Verständnis füreinander stärken, leisten dazu einen wichtigen Beitrag.“

Organisationen, Initiativen und auch Einzelpersonen sind eingeladen, sich mit eigenen Veranstaltungen und Projekten am Aktionstag zu beteiligen. Voraussetzung ist, dass sich die Aktionen mit dem Motto „Zusammenhalt in Vielfalt“ verbinden lassen. Zur Unterstützung stellen die Initiatoren Materialien wie Plakatvorlagen, Logos und Social-Media-Bausteine bereit.

CDU sieht Anmeldungen an weiterführenden Schulen positiv

„Die Anmeldezahlen zum neuen Schuljahr belegen eindrucksvoll, wie groß die Nachfrage nach Schulplätzen an Gymnasien und Gesamtschule in Hürth weiterhin ist. Besonders erfreulich ist, dass am Ernst-Mach-Gymnasium durch die geplante Einrichtung einer weiteren Klasse allen interessierten Schülerinnen und Schülern eine Chance geboten werden kann“, betont Ulrich Klugius, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion.

Ratsmitglied Melissa Dinges ergänzt: „Mit der zusätzlichen Klasse am EMG stellt die Stadt Hürth sicher, dass die Kinder, die am Albert-Schweitzer-Gymnasium keinen Platz mehr bekommen haben, dennoch einen Gymnasialplatz in Hürth erhalten. So reagieren Schulleitungen und Verwaltung verantwortungsvoll auf den Anmeldeüberhang und sichern gemeinsam die hohe Bildungsqualität, die die Eltern und Schülerinnen und Schüler in unserer Stadt schätzen.“

Aktuelle Anmeldesituation:

  • Gesamtschule Hürth: 233 Anmeldungen, 135 Plätze vergeben, 98 Anmeldungen konnten aufgrund der Kapazitätsgrenze nicht berücksichtigt werden.
  • Gymnasien:
    • Ernst-Mach-Gymnasium (EMG): 154 Anmeldungen bei zunächst 150 verfügbaren Plätzen. Durch die zusätzliche Klasse erhalten auch die Kinder, die am ASG keinen Platz bekommen haben, einen Gymnasialplatz. Der Antrag bei der Bezirksregierung Köln erfolgt nach Abstimmung mit der Schulleitung.
    • Albert-Schweitzer-Gymnasium (ASG): 201 Anmeldungen bei 180 Plätzen.
  • Gemeinschaftshauptschule: 19 Anmeldungen – alle Schülerinnen und Schüler können aufgenommen werden.
  • Friedrich-Ebert-Realschule: 119 Anmeldungen bei 150 verfügbaren Plätzen – ebenfalls können alle angemeldeten Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden.

Für die Schülerinnen und Schüler, die zunächst keinen Platz an der Gesamtschule erhalten konnten, bestehen weiterhin gute Perspektiven innerhalb Hürths: Sie haben die Möglichkeit genutzt, sich an anderen weiterführenden Schulen im Stadtgebiet zu bewerben, wo sie zwischenzeitlich angenommen wurden. Damit zeigt sich, dass das differenzierte Schulangebot in Hürth insgesamt tragfähig ist und den Bedarf der Familien zuverlässig auffängt.

Die CDU-Fraktion unterstützt auch künftig eine bedarfsgerechte Schulausstattung in Hürth und setzt sich für eine kontinuierliche Weiterentwicklung der Bildungsangebote ein, um allen Schülerinnen und Schülern optimale Lernbedingungen zu bieten.

CDU sieht bessere Bildungschancen für alle Kinder

„Die Teilnahme der Deutschherrenschule am Startchancen-Programm von Bund und Land ist ein wichtiger Schritt, um allen Kindern gerechte Bildungschancen zu eröffnen“, betont Ulrich Klugius, Sprecher der CDU-Fraktion im Bildungsausschuss. Die CDU-Fraktion im Rat der Stadt Hürth begrüßt damit ausdrücklich die Aufnahme der Katholischen Grundschule Hermülheim, Deutschherrenschule, in das Programm, durch das allein in NRW mehr als 900 Schulen gefördert werden.

Das Bildungsförderungsprogramm zielt darauf ab, Schülerinnen und Schüler in herausfordernden Lebenslagen zu unterstützen, ihre Basiskompetenzen in Lesen, Schreiben und Rechnen zu stärken und eine bessere soziale Integration zu ermöglichen. Mit dem Investitionsbudget, dem Chancenbudget und dem Personalbudget werden die schulische Infrastruktur, die Unterrichtsqualität und die Betreuung der Schülerinnen und Schüler nachhaltig verbessert.

Die Deutschherrenschule wurde von der Bezirksregierung Köln als geeignete Schule für die Aufnahme ab dem Schuljahr 2025/2026 ausgewählt. Das Programm hat eine Laufzeit von insgesamt zehn Jahren und bietet neben der baulichen Modernisierung der Schule auch Mittel für digitale Werkzeuge, Bewegungslandschaften, Lern- und Kommunikationsangebote sowie die Erweiterung des Personals, etwa durch zusätzliche Sozialpädagoginnen und Fachkräfte.

„Besonders erfreulich ist, dass durch das Programm konkrete Maßnahmen zur Förderung von Lesen, Rechnen und Schreiben umgesetzt werden können“, ergänzt Katharina Lang, CDU-Ratsmitglied. „Damit stärken wir die Kinder individuell und nachhaltig – das ist eine Investition in die Zukunft unserer Stadt.“

Die CDU-Fraktion wird die Umsetzung des Programms eng begleiten und die erfolgreiche Verwendung der Fördermittel gemeinsam mit der Schule und dem Schulträger sicherstellen.

Hürther Schulen und Vereinssport sollen profitieren

„Die aktuellen Entwicklungen beim Sporthallensanierungskonzept zeigen, wie wichtig sorgfältige Planung und ein enger Austausch mit den Schulen sind“, erklärt Ulrich Klugius, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Um trotz angespannter Kassen die ambitionierten Pläne im Bereich Turnhallensanierung auch umzusetzen, seien Stadt und Politik im besonderen Maße gefordert.

Und das CDU-Ratsmitglied Tim Bong betont: „Sollten sich die jüngsten Pläne der Verwaltung im Einvernehmen mit den Schulen verwirklichen lassen, könnten die Anpassungen wichtige Investitionen sichern und gleichzeitig mehrere Millionen Euro einsparen.“

Nach aktuellen Prüfungen der Verwaltung soll die neue Sporthalle am ASG nicht wie ursprünglich geplant versenkt werden. Zudem könnte es wirtschaftlich sinnvoller sein, die alte Sporthalle am ASG nicht abzureißen, sondern zu sanieren. Durch diese Änderungen könnten nach ersten Berechnungen rund 3 Millionen Euro Baukosten eingespart werden. In ersten Gesprächen und in der Sitzung des Bildungsausschusses am Mittwoch, 18.3.2026, hat die Schulleitung des ASG Unterstützung für diese beiden Ideen signalisiert.

Strittig ist indes noch der Vorschlag der Verwaltung, fünf der vom ASG schon zum nächsten Schuljahr benötigten Unterrichtsräume im Gebäudebestand unterzubringen. Weitere Räume sollen nach Vorstellung der Verwaltung durch Um- und Anbauten oder modulare Lösungen entstehen. Dadurch würde sich unterm Strich die bisher vorgesehene Integration zusätzlicher Unterrichtsräume in den Neubau einer Dreifachsporthalle erübrigen.

Die CDU-Fraktion unterstützt die Bemühungen von Verwaltung und Schulleitung, einvernehmlich wirtschaftlich tragfähige Lösungen für die Turnhallenbauten zu suchen und den Bau möglichst kostengünstig zu gestalten.

Sozial gestaffelte Elternfinanzierung für iPads an Hürther Schulen beschlossen

Der Ausschuss für Bildung, Soziales und Inklusion hat den Weg für eine neue Form der digitalen Ausstattung an den weiterführenden Schulen in Hürth freigemacht. In seiner jüngsten Sitzung beschloss das Gremium mit den Stimmen von CDU und Grünen die Einführung einer sozial gestaffelten Elternfinanzierung für iPads in der Jahrgangsstufe 9. Das Modell soll ab dem Schuljahr 2026/2027 greifen.

Kern des Konzepts ist, dass Eltern die Geräte grundsätzlich selbst anschaffen, dabei aber von Zuschüssen der Stadt profitieren. Je nach Einkommens- und Familiensituation übernimmt die Stadt Hürth zwischen 50 und 100 Prozent der Kosten.

Die Idee wurde auf Initiative der CDU-Fraktion entwickelt und gemeinsam mit dem Koalitionspartner Bündnis 90/Die Grünen weiter ausgestaltet. „Digitale Bildung darf keine soziale Frage sein“, sagte Ulrich Klugius, bildungspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Mit dem nun beschlossenen Modell werde sichergestellt, dass auch Kinder aus kinderreichen oder einkommensschwächeren Familien ein eigenes Endgerät erhalten können.

„Hier hat die Verwaltung einen ausgewogenen Vorschlag entwickelt, der auf Vorschlag von CDU und Grünen noch einmal ausdifferenziert wurde“, ergänzt der CDU-Fraktionsvorsitzende Bjørn Burzinski. „Schade, dass sich SPD und Linke diesen Unterstützungsmöglichkeiten nicht anschließen konnten, um die flächendeckende Ausstattung der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten ab der Klasse 9 zu realisieren.“

Dass CDU und Grüne das Modell der Förderung eigener Geräte gezielt ab der Jahrgangsstufe 9 gefordert hatten, folgt der Überzeugung, dass digitale Bildung nicht mit dem Unterricht endet. „Eigene Geräte ermöglichen auch die private Anwendung in der Freizeit sowie die Nutzung während der Berufsausbildung“, so Burzinski.

Georg Fabian, sachkundiger Bürger der CDU im Schulausschuss, unterstützt diesen Vorstoß: „Nach der schulischen Bildung ist der Übergang von der Schule in die Ausbildung ein entscheidender Moment. Wenn junge Menschen dann bereits mit einem eigenen digitalen Endgerät arbeiten können, ist das ein klarer Vorteil.“

Mit dem Beschluss des Ausschusses ist die Einführung des Modells jedoch noch nicht automatisch an allen Schulen gesetzt. Nun liegt es an den weiterführenden Schulen selbst, in ihren Schulkonferenzen zu entscheiden, ob sie die 1:1-Ausstattung über die Elternfinanzierung zum kommenden Schuljahr einführen wollen. Schulen, die sich zunächst gegen eine Einführung entscheiden, werden weiterhin gemäß Medienentwicklungsplan ausgestattet: Die Stadt stellt dort digitale Endgeräte im Verhältnis eins zu zwei zur Verfügung, also ein Gerät für jeweils zwei Schülerinnen oder Schüler, so wie es auch in den Klassenstufen 5 bis 8 der Fall ist. Hierfür hatten sich CDU und Grüne ebenfalls stark gemacht.

Die Stadtverwaltung wird die Schulen über die Rahmenbedingungen informieren und die organisatorische Umsetzung vorbereiten. Die Eltern sollen die Geräte im Rahmen eines zentralen Bestellverfahrens erwerben können.